← Alle Beiträge

Heute · Gesundheit

Wo die gesetzliche Krankenkasse Lücken lässt

Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker, Mehrbettzimmer: Bei vielem zahlt die gesetzliche Kasse nur einen Teil oder gar nichts. Was eine Krankenzusatzversicherung abdecken kann.

Was ist das?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Nötige. Was darüber hinausgeht, zahlst du oft selbst. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine verblendete Brücke kostet 1.200 Euro, die Kasse gibt 480 Euro dazu, 720 Euro bleiben bei dir. Bei einem Implantat für 2.100 Euro sind es sogar 1.620 Euro. Eine Krankenzusatzversicherung hebt deine Leistungen einzeln an, Baustein für Baustein.

Was ist versichert?

  • Ambulant: Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorge, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Stationär: Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarzt, freie Wahl der Klinik
  • Zahn: Zahnersatz, Implantate, Inlays, Kieferorthopädie
  • Tagegeld: ein fester Betrag für jeden Tag im Krankenhaus oder für jeden Tag, an dem du arbeitsunfähig bist

Was nicht?

Was genau drin ist, entscheidet der Tarif. Manches ist gar nicht oder nur zu einem kleinen Teil versichert. Krankenhaustagegeld aus einer Unfallversicherung gibt es nur nach einem Unfall, nicht bei einer Krankheit.

Worauf du achten solltest

Der Beitrag hängt von deinem Alter beim Abschluss, deiner Gesundheit und den gewählten Leistungen ab. Beim Krankentagegeld lohnt ein Blick auf den Ablauf: Bist du länger krank, zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt sechs Wochen weiter. Danach kommt Krankengeld von der Kasse, und das liegt unter deinem Netto. Selbstständige legen selbst fest, ab welchem Tag und in welcher Höhe Tagegeld fließt.

Damit alles passt

  • Vor einer größeren Zahnbehandlung fragen, wie viel du selbst zahlst.
  • Belege für Brille, Heilpraktiker oder Medikamente eines Jahres zusammenzählen.
  • Im bestehenden Vertrag nachsehen, welche Bausteine drin sind.

Grundlage: Beispielrechnung aus der Praxis. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz, § 47 SGB V. Leistungen je nach Tarif. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung. Was genau gilt, steht in deinem Vertrag.