Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Mit der Betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Arbeitnehmer zusätzlich fürs Alter sparen – mit staatlicher Förderung und finanzieller Unterstützung des Arbeitgebers!
✔ Attraktives Benefit zur Mitarbeiterbindung – Ein starkes Argument im Kampf um Fachkräfte.
✔ Erfüllung der gesetzlichen Zuschusspflicht – Arbeitgeber müssen einen 15%-Zuschuss leisten, wenn Sozialversicherungsersparnisse vorliegen.
✔ Steuerliche Vorteile – Beiträge sind für das Unternehmen als Betriebsausgabe absetzbar.
✔ Weniger Lohnnebenkosten – Durch Gehaltsumwandlung sinken die Sozialversicherungsbeiträge.
✔ Staatliche Förderung durch Steuer- & Sozialabgabenersparnis – Mehr Rente für weniger Nettoaufwand.
✔ Arbeitgeberzuschuss – In vielen Fällen gibt es einen Pflichtzuschuss oder freiwillige Zusatzleistungen vom Arbeitgeber.
✔ Sichere Vorsorge für das Alter – Kapital für die Rente aufbauen und langfristig profitieren.
✔ Automatisches Sparen ohne Aufwand – Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgeführt.
Die Betriebliche Altersvorsorge ist ein Muss für eine sichere Zukunft. Unternehmen profitieren von einer stärkeren Mitarbeiterbindung, während Arbeitnehmer ihre Rente clever aufstocken – mit finanzieller Unterstützung vom Staat und Arbeitgeber!
Die bAV kann Ihrem Unternehmen helfen, qualifizierte Mitarbeiter für sich zu gewinnen und langfristig zu binden. Dies wirkt sich auch positiv auf das Betriebsklima aus. Zudem kommen Sie als Arbeitgeber Ihrer Fürsorgepflicht nach und können steuerliche Vorteile nutzen
Jein. Sie sind nicht dazu verpflichtet, aktiv auf Ihre Mitarbeiter zuzugehen und Ihnen eine bAV anzubieten.
Aber: Wenn ein Mitarbeiter an Sie herantritt und Sie auf eine bAV anspricht, müssen Sie eine bAV anbieten. Welche Möglichkeiten es gibt, können wir gerne gemeinsam besprechen.
Sie sind (in den meisten Fällen) dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 % des Beitrags zu zahlen, den der Mitarbeiter selbst einzahlt. Diese Regelung gilt, wenn Sie selbst durch die bAV Ihres Mitarbeiters Sozialabgaben sparen. Natürlich können Sie freiwillig einen höheren Zuschuss zahlen, um Ihren Mitarbeitern einen zusätzlichen Anreiz zu bieten. Ob diese Regelung auf Sie zutrifft und wie hoch Ihr Zuschuss sein sollte, kläre ich gerne mit Ihnen.
Ja, für die bAV gilt der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass allen Mitarbeitern die gleichen Konditionen angeboten werden müssen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, verschiedene Gruppen zu bilden, denen Sie unterschiedlich hohe Zuschüsse zahlen. Wichtig ist, dass diese Gruppen objektiv abgrenzbar sind, zum Beispiel Führungskräfte und nicht leitende Angestellte. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei der Gestaltung der Verträge unterstütze ich Sie. Die Verwaltung der Verträge übernimmt in der Regel die Personalabteilung. Zusätzlich bietet der Versicherer Ihnen hilfreiche Online-Tools, mit denen die Verwaltung einfach und digital erfolgen kann.