Die Versorgungsordnung ist eine betriebsinterne Richtlinie, die die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und ggf. anderer betrieblicher Versorgungsleistungen regelt.
🔹 Warum braucht man sie?
Eine Versorgungsordnung sorgt für Transparenz, Gleichbehandlung und eine einheitliche Regelung für alle Mitarbeitenden. Sie schützt zudem das Unternehmen vor haftungsrechtlichen Risiken.
🔹 Wer erstellt sie?
Die Versorgungsordnung wird in der Regel vom Unternehmen selbst in Zusammenarbeit mit Experten für betriebliche Altersvorsorge (z. B. Versicherungsmakler, Steuerberater oder Rechtsanwälte) erstellt.
🔹 Was wird darin geregelt?
✔ Welche Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse etc.) angeboten werden
✔ Höhe und Art des Arbeitgeberzuschusses
✔ Regeln zur Entgeltumwandlung und Mindest-/Höchstbeiträge
✔ Versicherer oder Versorgungsträger
✔ Bedingungen für die Mitnahme der bAV bei Arbeitgeberwechsel
Eine Betriebsvereinbarung ist ein vertragliches Abkommen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, das verbindliche Regelungen für die betrieblichen Sozialleistungen (z. B. bAV, bKV, bBU) im Unternehmen festlegt.
🔹 Warum braucht man sie?
Wenn es einen Betriebsrat gibt, kann eine Betriebsvereinbarung anstelle einer Versorgungsordnung genutzt werden. Sie schafft Rechtssicherheit, weil sie für alle Mitarbeitenden verbindlich ist.
🔹 Wer erstellt sie?
Die Betriebsvereinbarung wird zwischen Unternehmen und Betriebsrat ausgehandelt und schriftlich festgehalten. Auch hier sind Fachberater oder Anwälte oft involviert.
🔹 Was wird darin geregelt?
✔ Gleiche Punkte wie in der Versorgungsordnung
✔ Mitspracherechte des Betriebsrats
✔ Verpflichtungen des Arbeitgebers
✔ Verfahrensweisen bei Änderungen oder Kündigungen
Ob Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung – beide sorgen für klare und rechtssichere Regelungen in der betrieblichen Altersvorsorge. Unternehmen sollten sich fachkundig beraten lassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und eine optimale Lösung für alle Beteiligten zu schaffen.
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