Wildunfall: Was du tun musst und wer zahlt
Morgens am Waldrand steht plötzlich ein Reh auf der Straße. Wer den Schaden am Auto zahlt, wo die Grenzen liegen und was du an der Unfallstelle tun solltest.
Ausgangssituation
Du fährst früh am Morgen durch ein Waldstück, und plötzlich steht ein Reh im Scheinwerferlicht. Bremsen geht nicht mehr. Gerade im Frühjahr und im Herbst passiert das in den Morgenstunden oft. Den Schaden an deinem Auto übernimmt in diesem Fall die Teilkasko.
Was gilt?
- Die Teilkasko zahlt den Zusammenstoß mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz, zum Beispiel Reh, Wildschwein, Fuchs oder Hase.
- Die Vollkasko enthält die Teilkasko, du bist also auch damit abgesichert.
- Ein Teilkaskoschaden kostet dich keine Schadenfreiheitsklasse.
- Die vereinbarte Selbstbeteiligung, meist 150 oder 300 Euro, trägst du selbst.
Wo sind die Grenzen?
Ohne Kasko bleibt der Schaden am eigenen Auto bei dir, denn die Haftpflicht zahlt nur für Schäden bei anderen. Kuh, Pferd oder Hund zählen nicht zum Wild nach dem Bundesjagdgesetz. Sie sind nur mit einer erweiterten Wildschadenklausel dabei. Und deine eigenen Verletzungen als Fahrer übernimmt die Kfz-Haftpflicht nicht.
Worauf du achten solltest
Schalte den Warnblinker ein und sichere die Unfallstelle ab. Ist jemand verletzt, ruf die Polizei. Mach Fotos vom Auto, vom Tier und von der Stelle. Das Tier nimmst du auf keinen Fall mit, auch wenn es tot ist. Das wäre Wilderei.
Damit alles passt
- Frag bei deinem Versicherer nach, welchen Nachweis er für den Wildunfall braucht.
- Melde den Schaden möglichst bald.
- Schau in deinen Vertrag, ob Teilkasko und eine erweiterte Wildschadenklausel drin sind.
Grundlage: §§ 15 und 34 StVO (Absichern, Verhalten nach einem Unfall), § 292 StGB (Jagdwilderei). Umfang je nach Vertrag. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung. Was genau gilt, steht in deinem Vertrag.