Es ist doch immer wieder schön, wenn man sich auch mal etwas gönnt. Und welcher Traum könnte schöner in Erfüllung gehen als ein automobiler? Vor das Fahrvergnügen hat der Gesetzgeber allerdings
den Versicherungsschutz gesetzt – und gerade an diesem kann es schnell scheitern. Der Großteil der Versicherer tut sich mit Exoten, die nicht an jeder Straßenecke stehen, schon wegen des Anschaffungspreises sehr schwer. Soll der Versicherungsschutz auch zur Exklusivität des Fahrzeugs passen, dünnt sich das Feld der Anbieter noch weiter aus.
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Eine Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad etc.) besitzt.
WAS IST VERSICHERT?
Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.
• Haftpflicht-Versicherung
Folgende Ergänzungen werden i.d.R. vom Versicherer angeboten:
• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung
Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um:
• Fahrerschutzversicherung
• All-Risk-Deckung
• GAP-Deckung
• Auslandsschadenschutz
• Insassen-Unfallversicherung
• SchutzbriefversicherungWELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U. A. VERSICHERT?
• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld,
Kos ten für Heilung, Kosten des Sachverständigen• Teilkasko-Versicherung:
Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung• Vollkasko-Versicherung:
selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
• Allgefahrendeckung: Es handelt sich um eine Erweiterung der
• Vollkasko. Alles ist versichert, bis auf definierte Ausschlüsse,
z. B. Transportschäden.
• Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppko sten, Hotelkosten, etc.
• Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod
oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
• Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden
Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend
Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U. U. NICHT VERSICHERT?
• Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
• Vorsätzlich verursachte Unfälle
• Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebsund Motorschäden
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen werden.
Alle Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein!