Rechtsschutz erklärt2 Minuten Lesezeit

So teuer kann ein Prozess werden

Dein Anwalt, das Gericht, Gutachter und am Ende oft noch der Anwalt der Gegenseite. Ein Beispiel zeigt, wie aus einem Streit um 35.000 Euro Kosten von über 28.000 Euro werden.

Ausgangssituation

Nach einem Autounfall willst du 35.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Gegenseite zahlt nicht, und der Fall geht durch drei Instanzen. Eine Beispielrechnung kommt dabei auf Gesamtkosten von 28.424,48 Euro. Schon die erste Instanz kostet 7.672,80 Euro. Davon gehen 1.461 Euro ans Gericht und je 3.105,90 Euro an deinen Anwalt und an den der Gegenseite. Berufung und Revision werden dann noch teurer.

Was gilt?

  • Wer den Prozess verliert, trägt in der Regel die Kosten. Dazu gehört auch der Anwalt der Gegenseite.
  • Wie viel es wird, hängt am Streitwert. Bei 5.000 Euro rechnet eine Beispieltabelle für die erste Instanz mit 2.800,05 Euro, bei 50.000 Euro mit 10.473,76 Euro. Zeugen und Gutachter sind da noch gar nicht drin.
  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt deinen Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das Gericht samt Zeugen und Sachverständigen und die Kosten der Gegenseite, soweit du sie tragen musst.
  • Endet der Prozess mit einem Vergleich, zahlt der Versicherer in der Regel nur in dem Verhältnis, in dem du mit deiner Forderung durchgekommen bist. Stimmst du einem ungünstigen Vergleich zu, bleibt der Rest je nach Vertrag an dir hängen.

Wo sind die Grenzen?

Gezahlt wird höchstens bis zur vereinbarten Deckungssumme. Viele ältere Verträge haben Summen, die für heutige Verfahren zu niedrig sind. Ein Streit über mehrere Instanzen gegen einen finanzstarken Gegner frisst so eine Summe schnell auf. Deine Selbstbeteiligung zahlst du ohnehin selbst. Manche sehr günstigen Tarife springen in einigen Bereichen außerdem erst ein, wenn es auf eine Verhandlung vor Gericht zugeht. Was der Anwalt vorher außergerichtlich erledigt, bleibt dann bei dir.

Worauf du achten solltest

Die Zahlen sind eine grobe Orientierung ohne festen Stand. Sie zeigen aber gut, wie stark es mit jeder weiteren Instanz nach oben geht. Bevor dein Versicherer zahlt, prüft er, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat. Hol dir deshalb seine Deckungszusage, bevor du einen Anwalt beauftragst.

Damit alles passt

  • Schau nach, wie hoch deine Deckungssumme ist und seit wann der Vertrag läuft.
  • Prüf in den Bedingungen, ob auch die Arbeit des Anwalts vor einem Prozess dabei ist.
  • Frag bei deinem Versicherer nach, welche Selbstbeteiligung für dich gilt.

Grundlage: § 91 ZPO (Kosten trägt die unterliegende Partei). Beispielrechnungen ohne Stand, nur zur Orientierung. Umfang je nach Vertrag.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kann ein Gericht anders entscheiden.

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